8. März 2017 um 11:44 Uhr
#4931
Verwalter
Hallo Thomas,,
grundsätzlich hätten wir gut auf dieses Thema verzichten können. An der endgültigen Festlegung des Gesetzestextes sind so viel Beteiligte eingebunden, dass wir nur auf eine ausreichende Berücksichtigung der Interessen unserer Beschäftigten und für uns bayrische Straßenmeister hoffen können.
Wie ist denn Deine Meinung?